Physiologisch unbedenklich Bodenbeschichtungen aus Kunstharz - 1

Physiologisch unbedenklich Bodenbeschichtungen aus Kunstharz

In verschiedenen Unternehmensbereichen ist die Verwendung bestimmter Bodenbeschichtungen nur gestattet, wenn die Unbedenklichkeit durch die abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) nachgewiesen wurde. Im Boden enthaltene Stoffe, wie etwa Weichmacher oder Lösungsmittel, können in die Luft abgegeben werden. Daher hat der AbGG (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) Merkmale zur Kontrolle dieser VOC-Emissionen festgehalten (VOC=flüchtige organische Verbindungen).

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